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   BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92   

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https://dejure.org/1992,3887
BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92 (https://dejure.org/1992,3887)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1992 - 5 StR 592/92 (https://dejure.org/1992,3887)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 5 StR 592/92 (https://dejure.org/1992,3887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelstrafrechts - Vorliegen des tatbestandlichen Erwerbs von Betäubungsmitteln - Konkurrenzverhältnis zwischen dem Erwerb und dem Besitz von Betäubungsmitteln

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.08.1992 - 5 StR 283/92

    Konkurrenz von unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92
    Der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes dieser Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 1992 - 5 StR 204/92-, 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).

    Bei der Wahl des Strafrahmens des § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG wird gegebenenfalls zu beachten sein, daß die Erfüllung des Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln hinter dem unerlaubten Erwerb derselben zurücktritt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).

    Das Vorliegen eines Regelbeispiels führt aber nicht notwendig zur Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4, 5; Senat, Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92).

  • BGH, 01.07.1992 - 5 StR 287/92

    Auswirkungen des Vorliegens der verminderten Schuldfähigkeit trotz Erfüllung

    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92
    Der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes dieser Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 1992 - 5 StR 204/92-, 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).

    Bei der Wahl des Strafrahmens des § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG wird gegebenenfalls zu beachten sein, daß die Erfüllung des Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln hinter dem unerlaubten Erwerb derselben zurücktritt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).

    Insbesondere kann der vertypte Milderungsgrund des § 21 StGB zur Verneinung eines besonders schweren Falles führen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH StV 1985, 147; BGH NStZ 1986, 368; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 -).

  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht

    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92
    Der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes dieser Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 1992 - 5 StR 204/92-, 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).

    Bei der Wahl des Strafrahmens des § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG wird gegebenenfalls zu beachten sein, daß die Erfüllung des Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln hinter dem unerlaubten Erwerb derselben zurücktritt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).

  • BGH, 18.08.2020 - 1 StR 247/20

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (freie Zugänglichkeit des Rauschgifts

    Allein eine "freie Zugänglichkeit" des Rauschgifts genügt nicht (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1992 - 5 StR 592/92 Rn. 6).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    So haben der Angeklagte und der gesondert verfolgte F.     die aus unterschiedlichen Erwerbsvorgängen stammenden Drogen sukzessive an einem Lagerort zusammengeführt und übten nach ihrem praktizierten Geschäftsmodell, wonach jeder uneingeschränkt und nach Bedarf - mithin theoretisch auch unter Ausschluss des jeweils anderen bis hin zur Verfügung über die gesamte Menge - zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs auf das gesamte Rauschgift zugreifen konnte, den (Mit)Besitz über die jeweiligen Gesamtmengen aus (vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 2002, 154; vgl. zur Abgrenzung zur bloßen freien Zugänglichkeit BGH, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 1 StR 247/20, NStZ 2021, 52; vom 2. Dezember 1992 - 5 StR 592/92, Rn. 6).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1992 - 5 StR 592/92).
  • LG München II, 09.11.2021 - 2 KLs 44 Js 6774/19

    Strafaussetzung zur Bewährung bei einschlägigen Vorstrafen und Bewährungsversagen

    Allein eine "freie Zugänglichkeit" des Rauschgifts genügt nicht (BGH Beschluss vom 2.12.1992 - 5 StR 592/92 Rn. 6).
  • OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21

    Besitz von Drogen nur bei tatsächlichem Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen;

    Besitzen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus (BGH, Beschluss vom 18. August 2020, 1 StR 247/20, juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. Juni 2010, 2 StR 246/10, juris, Rn. 3; Beschluss vom 2. Dezember 1992, 5 StR 592/92, juris, Rn. 6).
  • LG Hamburg, 12.01.2007 - 619 Qs 64/06

    Betäubungsmitteldelikte: Erwerb und Konsum von Crack

    Der Tatbestand des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, dass der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, das heißt im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann, ohne Rücksicht auf das Eigentum und den Zweck des Erwerbs (BGH, Beschluss vom 02.12.1992 - 5 StR 592/92; BGH, Beschluss vom 26.06.1993 - 1 StR 495/93; OLG Nürnberg, StraFo 2006, 122, Körner, BtMG, Kommentar, 5. Aufl., § 29 Rn 977; Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, 1. Aufl. Rn 324).
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